Freitag, 22. Juni 2012

Charta der Menschenrechte.

  Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte   PRÄAMBEL Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet, da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt, da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern, da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern, da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten. Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen. Artikel 2 Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist. Artikel 3 Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel in allen ihren Formen sind verboten. Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Artikel 6 Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden. Artikel 7 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung. Artikel 8 Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden. Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden. Artikel 10 Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht. Artikel 11 1. Jeder, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist. 2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden. Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen. Artikel 13 1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen. 2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren. Artikel 14 1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. 2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen. Artikel 15 1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. 2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Artikel 16 1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte. 2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden. 3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat. Artikel 17 1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben. 2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden. Artikel 18 Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen. Artikel 19 Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Artikel 20 1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen. 2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören. Artikel 21 1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken. 2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande. 3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen. Artikel 22 Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind. Artikel 23 1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. 2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. 3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen. 4. Jeder hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten. Artikel 24 Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub. Artikel 25 1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen, sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände. 2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz. Artikel 26 1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen. 2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein. 3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll. Artikel 27 1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. 2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen. Artikel 28 Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können. Artikel 29 1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist. 2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen. 3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden. Artikel 30 Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Samstag, 2. Juni 2012

Positionierung einer Selbsthilfeorganisation, des International Burnout Fund.


Die Kunst, die Revolution, das Schloss.
http://zehnder-bodensee.che.newsmemory.com/
Bodensee Nachrichten vom 1. Juni 2012.
Erwin Feurer aus Egnach im Gespräch über «seine» Burnout-Foundation, die Schere zwischen Arm und Reich und seine Pläne.



Erwin Feurer sorgte vor zwei Jahren für Aufsehen, als er eine wirtschaftliche und wissenschaftliche Weltrevolution mit «Benzin aus Sand» starten wollte. Nun holt er Anlauf für eine weitere Revolution: Der 2009 gegründete International Burnout Fund soll die grösste Selbsthilfeorganisation aller Zeiten werden und die sozialen Verhältnisse umwälzen. Ein Gespräch mit einem Visionär.

Herr Feurer, wie kommt man als Privatperson auf die Idee, eine Burnout-Foundation zu gründen?

Der Gesundheitszustand von Mensch und Umwelt hat einen sehr kritischen Zustand erreicht. Physisch und psychisch ist die Belastung für sehr viele Menschen kaum mehr zu ertragen. Wirtschaftliche und soziale Systeme lösen sich auf und drohen zu kollabieren. Das Resultat ist ein riesiges Unbehagen und existenzielle Angst in weiten Teilen der gesamten Erdbevölkerung. Wissenschaftliche Studien zeigen auf, dass jährlich 38,2 % der Bevölkerung der EU (164,8 Millionen Menschen) unter einer klinisch bedeutsamen psychischen Störung leiden; betroffen sind vermehrt auch Kinder und junge Erwachsene. Aus psychischen Störungen, vornehmlich Depressionen, entstehen nachweislich körperliche Krankheiten und Defizite. Das, was der International Burnout Fund erreichen will, sind eigentlich alles Aufgaben, die grundsätzlich dem Staat und seinen Organen vorbehalten sind. Ich bin aber der Meinung, dass der Staat als die Summe aller Individuen an den Anschlag gekommen ist, sich selber innerlich weitgehend aufgefressen hat und Mühe bekundet, sich überhaupt im Sattel zu halten – und daher die Bedürfnisse vor allem der unteren und mittleren Schichten nicht mehr wahrnimmt und erfüllen kann. Der Staat nimmt Geld ein in einer riesigen Menge, generiert und druckt Geld in unüberschaubarer, nahezu beliebiger Menge, aber er benötigt auch viel Geld für die eigenen Bedürfnisse, für die Verwaltung sowie dazu, Systeme, die versagt haben, z.B. die Banken, künstlich am Leben zu erhalten.

Sie denken, der Staat ist zu sehr mit sich selbst beschäftigt, um sich mit dem Phänomen «Burnout» beschäftigen zu können?

Das Modell des kapitalistischen Sozialstaats ist in der Endphase, ein Auslaufmodell. Der Trend, alle Aufgaben dem Staat aufzubürden, muss sich wieder vermehrt drehen zur Selbstverantwortung des Einzelnen. Die Bevölkerung verdoppelt sich in immer kürzeren Abständen, die Menschen werden immer älter und nun auch noch immer psychisch und physisch krankheitsanfälliger; dem Staat wird einfach zu viel zugemutet, die Sozialsysteme sind mehr und mehr überlastet. Der Staat sieht zu wenig, was in den Menschen draussen vorgeht, wie die Menschen leiden. Ich bin darum der Meinung, dass es eine private Organisation geben muss, eine Selbsthilfeorganisation, welche die Aufgaben, die anstehen, lösen kann, indem sie auch Selbstverantwortung übernimmt.

Im Businessplan des International Burnout Fund vom März dieses Jahres schreiben Sie, dass die Stiftung auch betrieben wird, um inoffiziell Einfluss auf die Politik zu nehmen. Sie wollen lobbyieren.

Es ist ein erklärtes Ziel des International Burnout Fund, dass wir Einfluss auf Handlungen von Staat und anderen politischen und wirtschaftlichen Trägerschaften nehmen wollen, dies durchaus in einem gewissen aktiv-aggressiven Sinn – also in einem Widerstandssinn bis hin zu einem kreativen Anarchismus. Wir wollen uns in den Weg stellen, aber auch Lösungen erarbeiten und anbieten, ähnlich wie die Piraten in Deutschland oder die Occupy-Bewegung weltweit. Auch bei diesen, vornehmlich von jungen Menschen aufgestellten Organisationen steckt ein Hauch von Anarchismus drin. Ich denke, dass dies ein ernstzunehmendes Modell für die Zukunft sein kann und wird.

Noch existiert der International Burnout Fund nur in der Theorie – sprich in Form eines Businessplans. Was soll die Institution beinhalten?

Der IBF ist am 1. Mai 2009 gegründet worden mit dem Zweck: Vorbeugung, Behandlung und Erforschung der Krankheit Burnout sowie ganzheitliche und nachhaltige Rehabilitation der Burnout-Betroffenen; Errichtung von Behandlungszentren sowie Aufbau einer Selbsthilfeorganisation. Die Ausübung von Solidarität der Gemeinschaft gegenüber dem Einzelnen und umgekehrt, Information und Aufklärung der Öffentlichkeit zum Thema Burnout, Einflussnahme auf Wirtschaft und Politik sowie aktive Vertretung der Burnout-Betroffenen in der Öffentlichkeit stehen im Zentrum der Arbeit des IBF. Die Strategie habe ich absichtlich sehr breit gefasst. Die Zielgruppe ist die gesamte Bevölkerung, da das Risiko an den Folgen eines Burnout zu leiden effektiv jeden Menschen auf dieser Welt treffen kann. Darin steckt aber auch die grosse Chance, zu einer bedeutenden und einflussreichen Selbsthilfeorganisation heranzuwachsen.

Das Schloss Radibor in Sachsen, das dem International Burnout Fund gehört und das Sie seit Jahren auf Vordermann bringen, soll als Zentrale der Stiftung dienen. Wieso Deutschland und nicht die Schweiz?

Deutschland ist für den Start des IBF ein hochinteressantes Land, da es mit der Eingliederung der Neuen Länder (Ex-DDR) nach der Wende 1990 ganz besondere, sehr schwierige Aufgaben zu bewältigen hat. Das Gefälle zwischen Arm und Reich ist nicht nur innerhalb der Gesamtbevölkerung wahrnehmbar sondern auch zwischen Osten und Westen besonders ausgeprägt. In der Schweiz werden die Vermögensunterschiede der Bevölkerungsschichten weitgehend ausgeklammert oder finden auf höherem Niveau statt. Burnout ist im Osten Deutschlands an allen Ecken und Enden erkennbar, während in der Schweiz - vorderhand - Burnout sich manifestiert in der Bereitstellung von Burnoutkliniken, die sich wiederum nur Bessergestellte leisten können. Da ich mit dem International Burnout Fund die unteren und mittleren Schichten ansprechen und von daher die soziale Revolution in Bewegung bringen will, ist nach meiner Einschätzung der Osten Deutschlands der ideale Ausgangspunkt dazu. Burnoutkliniken für ausgebrannte Manager zu errichten, gehört nicht zur Zielsetzung des IBF. Die Schweiz wird jedoch in einer zweiten Phase ebenfalls als Zielort einbezogen. In Sachsen ist zudem die Arbeitslosigkeit hoch – und der International Burnout Fund kann so einen volkswirtschaftlichen Beitrag leisten, indem Arbeitsplätze schafft.

Laut Businessplan besteht Ihr erstes Ziel darin, 100 000 Sympathisanten, Gönner und Mitglieder zu finden. Grenzt das an Utopie oder glauben Sie wirklich daran?

In Europa leben rund 500 Millionen Menschen. Alle Berichte, alle Statistiken, die ich lese, zeigen auf, dass in etwa die Hälfte dieser 500 Millionen Menschen im Laufe ihres Lebens in eine Depression oder in die Nähe eines Burnouts geraten könnten. So gesehen, ist die erste Zielsetzung von 100 000 Sympathisanten, Gönnern und Mitgliedern sogar bescheiden. Das Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Stiftung ein aktives Fundraising und Sozialmarketing betreibt. Als Sympathisant kann beitreten, wer die Anliegen des IBF versteht und ideell, also ohne finanzielle Verpflichtung unterstützen will; Gönner verpflichten sich, einen finanziellen Beitrag ab EUR 5/SFR 10 zu leisten, während die Mitglieder einen jährlich festzulegenden Mitgliederbeitrag entrichten und an der aktiven Strategieausrichtung des IBF teilnehmen.

Wie soll das aussehen?

Ich bin in Gesprächen mit möglichen Projektleitern, die selbstständig eine Fundraising-Organisation auf die Beine stellen. Das wird in Ostdeutschland geschehen. Die Abklärungen mit den Behörden sind gemacht, die Einwilligung ist da. Es werden sogenannte DialogerInnen auf die Strassen von Bautzen, Leipzig, Görlitz und Dresden etc. unterwegs sein, um Sympathisanten, Gönner und Mitglieder zu generieren. Und eines soll von Anfang klar gestellt sein: Die Menschen, die auf die Strasse gehen, werden dafür bezahlt auf Provisionsbasis. Sie sollen davon leben können. Gerade darum ist Ostdeutschland mit der hohen Arbeitslosenrate ein idealer Ausgangspunkt für den Aufbau dieser Selbsthilfeorganisation. Dass Menschen sich mit Burnout aktiv beschäftigen und damit auch noch Geld verdienen können, wird einen hohen prophylaktischen Nutzen bringen und ihnen auch Druck und Existenzangst lindern, insgesamt ihr Selbstwertgefühl steigern.

Die Stiftung soll also zuerst in Ostdeutschland heranwachsen, um sich nachher weiter auszubreiten?

Genau. Am Anfang werden nur ein paar Teamleiter mit je vier bis fünf DialogerInnen in den Strassen Ostdeutschlands unterwegs sein. Danach soll die Stiftung aber so schnell wie möglich und so weit wie möglich expandieren. Das Ziel ist, dass baldmöglichst ein paar tausend Dialoger an der Front unterwegs sind und Sympathisanten, Gönner und Mitglieder generieren. Damit das funktioniert, muss die Organisation aber transparent und straff geführt sein. Jede Zahl, die raus und rein geht, muss absolut nachvollziehbar sein und jederzeit offengelegt werden können.

Mit dem International Burnout Fund wollen Sie Burnout-Betroffenen helfen. Was ist aus Ihrer Sicht das grösste Missverständnis im Zusammenhang mit diesem Phänomen?

(Pause) Ein Missverständnis ist bestimmt darin zu finden, dass die Ursache eines Burnouts meiner Meinung nach in der ungünstigen Güterverteilung liegt. Es wird nicht gern darüber gesprochen, dass die Güter dieser Welt relativ ungerecht verteilt sind und deswegen kommen wir auch nicht zum Kern des Themas – wir wissen nicht genau, wie wir mit dieser Schere zwischen Arm und Reich umgehen sollen. Wenn die Arbeitgeber den Arbeitnehmern mehr geben würden, die Arbeitnehmer dafür aber auch mehr Verantwortung und Einbindung, allenfalls auch Mitbestimmung und -beteiligung im Betrieb erhalten würden – kurz, wenn die Kooperation optimaler wäre – dann hätten wir weniger Burnout-Fälle.

Sie sprechen von einer Demokratisierung der Arbeitswelt.

In diese Richtung geht es, Humanisierung und Demokratisierung der Arbeitswelt sind Themen, die in einer modernen Gesellschaft diskutiert und für alle Marktteilnehmer in zufriedenstellender Weise gelöst werden müssen. Die Schere, die in der Vergangenheit zugunsten der «Fünf Prozent», d.h. der 5% der Bevölkerung, die über 95 % des Volksvermögens verfügen, immer weiter aufgegangen ist, müsste zugunsten der „Habenichtse“, also der 95 % der Bevölkerung, die insgesamt nur über 5 % des Volksvermögens verfügen, wieder zugehen. Das ist eine der Grundideen und ein zentrales Anliegen des International Burnout Fund.

Die Stiftung haben Sie im Jahr 2009 ins Leben gerufen. Wann hat sich die Idee entwickelt?

Schon zwei bis drei Jahre vorher. Ich habe meinen 60. Geburtstag kommen sehen und mir vorgenommen, dass ich unabhängig von der Vergangenheit zwischen meinem 60. und 70. Lebensalter noch etwas Wesentliches auf der Welt verändern will. Ich bin jetzt 61 und habe in den vergangenen zwei Jahren schon viel für den International Burnout Fund erreicht. Das Netzwerk steht und es geht jetzt effektiv nur noch darum, den Vorstand von zehn bis 20 Leuten zusammenzustellen, die Strategie definitiv auszuarbeiten und umzusetzen. Das Schloss Radibor in Sachsen, die Zentrale des International Burnout Fund, ist ebenfalls bereit. Inzwischen ist das Schloss nach jahrzehntelanger Verwahrlosung wieder erschlossen und bescheiden bewohnbar. Verwaltung und Administration sind eingerichtet; namhafte Persönlichkeiten haben bereits ihre Mitarbeit und Unterstützung zugesichert.

Das Schloss gilt auch als Stützpunkt ihres früheren Projektes «Benzin aus Sand».

„Benzin aus Sand“ – also die Möglichkeit, Erdöl durch Silanöl zu ersetzen, ist ein noch viel komplexeres Thema. Ich habe in den letzten zwei Jahren die Türfallen an besten Adressen der Wirtschaft, Politik und Wissenschaft „poliert“. Die Angst vor einem Paradigmenwechsel, vor einer grundsätzlichen Weltbildveränderung, einem Wechsel ins Siliziumzeitalter ist noch zu gross. Der Aufbau einer effizienten Silantechnologie kostet in einer ersten Tranche rund 30 - 40 Millionen Franken. Obwohl das Projekt „Benzin aus Sand“ absolut realisierbar, wissenschaftlich stringent nachgewiesen und als vollkommen glaubwürdig eingestuft wurde, wollte kein Investor den „Nestbeschmutzer“ spielen, da die Umwälzungen und Veränderungen zu gross gewesen wären. Darum konzentriere ich mich jetzt auf den International Burnout Fund. Der Weg zur wirtschaftlichen Revolution „Benzin aus Sand“ führt über die soziale Revolution. Revolutionen kommen selten oder nie von oben, sondern von unten her. Wenn wir mit dem International Burnout Fund Erfolg haben, können wir uns anschliessend auch „Benzin aus Sand“ leisten.

Die Idee ist also stillgelegt?

Absolut nicht. Der Urheber, Dr. Peter Plichta, versucht alles, um seine Idee zu verwirklichen. Da müsste eine junge Generation von Wissenschaftlern hingehen und versuchen, seine Ideen umzusetzen. Benzin aus Sand fasziniert mich nach wie vor unheimlich. Es ist ein Projekt der Zukunft und eine Friedensinitiative, da die Menschen keine Angst mehr haben müssten, dass ihnen der Rohstoff abhanden kommt. Die Rohstoffe zur Herstellung des Silanöls sind Silizium, also Sand, was in der Erdrinde als zweithäufigstes Element in unerschöpflich ausreichendem Mass vorhanden ist, und Stickstoff, der zu 80 %  die Atmosphäre ausmacht.   Viele Kriege und Interventionen werden letztendlich wegen der Rohstoffe gemacht – das würde wegfallen, das wäre das Phänomenale an dieser Idee. Wirtschaft, Politik und Wissenschaft müssen dazu aber noch einen grossen Reifeprozess durchlaufen möglicherweise bis hin zu Katastrophen und politischen Wirren.

Der International Burnout Fund, Benzin aus Sand – steht das Schloss Radibor schlussendlich als Symbol für gesellschaftliche Umwälzungen?

Ich stelle mich wahrscheinlich manchmal etwas unklug an, weil ich viel zu offen sage, was ich machen will – anstelle eines diplomatischen und pragmatischen Vorgehens. Wenn mich jemand fragt, was ich vorhabe, dann sage ich Folgendes: Ich will nicht mehr und nicht weniger, als ein paar Weltrevolutionen in Gang setzen. Eine soziale Weltrevolution mit dem International Burnout Fund, welcher die grösste Selbsthilfeorganisation aller Zeiten werden soll, dazu die wirtschaftliche Weltrevolution mit „Benzin aus Sand“, die den Übergang ins Siliziumzeitalter einläuten soll. Der Gesprächspartner ist dann erstmal ruhig und muss leer schlucken. Ich nehme dabei in Kauf, wenn die Leute denken, dass ich ein Spinner sei, denn es ist schlichtweg mein Wille, Klartext zu reden. Ethisch und moralisch habe ich dabei ein sehr gutes Gefühl: Diese Weltrevolutionen sind keine Revolutionen, bei denen Menschen sterben müssen; es sind Revolutionen zum Wohle der Menschheit.

Interview: Benjamin Gahlinger